Boardinghouse - Wohnen auf Zeit
Willkommen zuhause in Ihren
vollmöblierten 1-3 Zimmer Appartements
Livingroom Boardinghouse . Horexstraße 22-24 . 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 01.06.2022
I. Geltungsbereich
II. Vertragsschluss
III. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf in jedem Falle der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung‐ oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nachfolgenden Regeln möglich, dabei wird der entstandene Schaden wie folgt pauschaliert:
bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise sind 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise sind 45% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise sind 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Anreise sind 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung unter 1 Woche vor Anreise sind 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
Verkürzungen der vereinbarten Mietdauer (Teilstornierung) nach Anreise ist generell möglich. Diese ist dem Vermieter schriftlich zu kündigen und bedarf der Zustimmung desselben. Eine Verkürzung der Mietdauer kann nur für volle Monate gewährt werden. Dabei wird der volle Monat immer vom Einzugsdatum bis zum nummerisch gleichen Tag des Folgemonats gerechnet. Erfolgt der Einzug am letzten Tag eines Monats wird der volle Monat bis zum letzten Tag des Folgemonats gerechnet. Das bereits eingegangene Mietverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen ohne Schadenersatzansprüche storniert werden.
Reist der Kunde am Anreisetag nicht an und hat der Vermieter vorab nicht in Kenntnis gesetzt wird dies als Rücktritt des Beherbergungsvertrags angesehen. Dabei ist der vereinbarte Gesamtpreis in vollem Umfang zu begleichen.
Schadensminderungspflicht bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
V. Ausstattung der Mieträume
Das Appartement ist vollständig möbliert, mit Geschirr, Besteck, Bettdecke und Kopfkissen, sowie Geräten versehen. Die Ausstattung ergibt sich aus der Inventarliste. Die Ausstattung ist mit vermietet und ist im Preis enthalten.
Der Kunde hat die Ausstattung pfleglich zu behandeln und hat im Apartment zu verweilen. Der Kunde hat für ausreichende Reinigung, Lüftung und Beheizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln; er hat auch die, in den Räumen vorhandenen, Wasser zu- und Abflussleitungen vor dem Einfrieren zu schützen.
Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
Entstandene Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem von diesem benannten Servicepersonal anzuzeigen.
Die Benutzung der vorhandenen Einrichtungsgegenstände sowie der Gerätschaften geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Über die Ausstattung wird bei Einzug ein Übergabeprotokoll gefertigt. Dieses Protokoll ist Grundlage für das Rückgabeprotokoll bei Vertragsende. Für Beschädigte und verlorene Gegenstände gilt Ziffer 2.
Die Abnutzung der mitvermieteten Ausstattung durch üblichen Gebrauch geht analog § 538 BGB nicht zu Lasten des Kunden, sondern ist mit dem Preis abgegolten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
VI. An- und Abreise/Zimmerbereitstellung
VII. Rücktritt des Vermieters
VIII. Pflichten des Kunden
von der Brandstifterin oder dem Brandstifter,
von der/den Person/en, die den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben,
von der/den Person/en, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert haben.
IX. Haftung des Vermieters / Verjährung
X. Extra -Services
Im Preis nicht enthalten sind alle Extra-Services (bspw. Bettwäscheset, Wäschewechsel der Bett- und Badwäsche, Reinigungsleistungen und Nutzung der Parkflächen. Diese Extraleistungen werden dem Kunden, wenn er diese bucht, direkt in Rechnung gestellt.
XI. Endreinigung
Im Preis nicht enthalten ist die Endreinigung. Die Standardkosten der Endreinigung hat der Kunde bei Einzug direkt zu zahlen. Der Vermieter verweist darauf, dass es sich bei dieser Endreinigung um keinen Extra-Service im Sinne von Wahlleistungen handelt. Die Durchführung der Endreinigung ist Voraussetzung für die Übergabe des Appartements an den nachfolgenden Kunden. Der Umfang der Endreinigung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Sollte der Kunde das Appartement in einem Zustand zurückgeben, welcher durch die übliche Endreinigung nicht behoben werden kann, wird der dadurch entstandene Mehraufwand separat in Rechnung gestellt.
XII. Wäsche waschen und trocknen
Im EG / 1.OG befindet sich ein Waschraum mit Waschmaschinen und Trockner.
XIII. Betreten der Mieträume
Der Kunde hat während der üblichen Tageszeit (werktags von 9 bis 18 Uhr) zu gewährleisten, dass Vertreter des Vermieters, Sachverständige und Interessenten das Appartement aus begründetem Anlass - nach Voranmeldung - besichtigen können. In Fällen, in denen Gefahr im Verzug ist, ist das Betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen. Des Weiteren kann einmal pro Monat eine Appartementbegehung durch die Hausverwaltung stattfinden.
Für Reinigungskräfte und Serviceangestellte ist das ebenfalls in der Zeit von 9 bis 18 Uhr gestattet, insofern der Kunde diesen Service in Anspruch nimmt.
XIV. Schlüssel/Transponder
Dem/den Mieter/n werden am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel/Transponder für die Unterkunft übergeben. Der Erhalt wird schriftlich bestätigt. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Jedwede Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen, ebenso die Kosten bei Verlust des Schlüssels/Transponder auch die notwendigen Kosten für das Öffnen der Appartement Tür infolge Schlüsselverlust oder aber nach Verlassen des Appartements und Verschließen der Tür ohne Schlüssel/Transponder, weil sich dieser noch im Appartement befindet. Diese Kosten werden von der beauftragten Firma BEVEO Immobilien GmbH, die die Arbeiten ausführt, dem Mieter direkt in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Kosten für eine notfallmäßige Türöffnung unmittelbar vor dem Öffnen der Tür vor Ort in Bar/mit EC-Karte zu zahlen.
XV. Post und Warensendungen
Jeder Mieter ist für den Erhalt der Warensendungen eigenständig verantwortlich.
XVI. Schlussbestimmungen